Personalrat

der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle
Foto: Iona Dutz

Herzlich Willkommen auf der Seite des Personalrates der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle. Hier erhalten Sie einen Überblick darüber, welche Aufgaben der Personalrat wahrnimmt, wen er vertritt und wie bzw. wo Sie mit ihm in Kontakt treten können.

Der Personalrat wird alle fünf Jahre neu gewählt und setzt sich derzeit aus sieben Mitgliedern zusammen. Die Arbeit des Personalrats wird nach dem Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt  (PersVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 2004 geregelt. An den Personalrat können sich alle angestellten Mitglieder der Hochschule wenden inklusive aller studentischen Beschäftigten. Wir überprüfen die Einhaltung von Tarifen, Gesetzen und Dienstvereinbarungen und können Sie in diesem Rahmen gegenüber der Hochschulleitung, den unmittelbaren Leitungskräften und Kolleg*innen vertreten.

Gibt es Konflikte, Fragen, Hinweise oder Anregungen  wir beraten, helfen und unterstützen Sie gerne! Dabei sind alle Gespräche vertraulich und unterliegen gem. §10 Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt der Schweigepflicht.

 

Der Personalrat wird alle fünf Jahre neu gewählt und setzt sich derzeit aus sieben Mitgliedern zusammen. Die Arbeit des Personalrats wird nach dem Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt  (PersVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 2004 geregelt. An den Personalrat können sich alle angestellten Mitglieder der Hochschule wenden inklusive aller studentischen Beschäftigten. Wir überprüfen die Einhaltung von Tarifen, Gesetzen und Dienstvereinbarungen und können Sie in diesem Rahmen gegenüber der Hochschulleitung, den unmittelbaren Leitungskräften und Kolleg*innen vertreten.

Gibt es Konflikte, Fragen, Hinweise oder Anregungen  wir beraten, helfen und unterstützen Sie gerne! Dabei sind alle Gespräche vertraulich und unterliegen gem. §10 Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt der Schweigepflicht.

Aktuelles

Für die Wahrnehmung der Arbeitnehmer*innenrechte hat der Gesetzgeber den Personalräten bestimmte Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Anhörungsrechte im Landespersonalvertretungsgesetz an die Hand gegeben.

Zu den wichtigsten Aufgaben des Personalrats gehören die Überwachung:

  • der geltenden Gesetze und Verordnungen,
  • der Tarifverträge,
  • der Dienstvereinbarungen und anderer Bestimmungen, die den Arbeitnehmer*innen Rechte einräumen sowie
  • Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegennehmen und weiterleiten

Darüber hinaus hat der Personalrat Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Anhörungsrechte bei zahlreichen Maßnahmen der Dienststelle:

  • Einstellungen und Eingruppierung
  • Nicht nur vorübergehende Übertragung einer Tätigkeit, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren oder niedrigeren Vergütung oder Lohngruppe entspricht
  • Eingruppierungen
  • Versetzungen
  • Umsetzungen
  • Kündigungen
  • Änderung des Arbeitsvertrages
  • Nebenabreden zum Arbeitsvertrag
  • Versagung oder Widerruf von Nebentätigkeit
  • Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus
  • Planung, Gestaltung und Änderung der Arbeitsplätze und der Arbeitsorganisation
  • Festlegung der Arbeitsinhalte und des Arbeitsumfanges
  • Änderung von Tätigkeitsbeschreibungen
  • Arbeitszeitregelungen
  • Aufstellung von Urlaubsplänen (Festsetzung der zeitlichen Lage des Erholungsurlaubs, wenn zwischen den Beteiligten kein Einverständnis erzielt wird)
  • Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und sonstigen Gesundheitsschädigungen

Weiterbildung beantragen
Jede*r Beschäftigte hat das Recht sich bei Bedarf weiterzubilden. Bestehen konkrete Weiterbildungsideen, melden Sie sich bei Ihrem
direkten Vorgesetzten. In Absprache mit der Personalabteilung können dann entsprechende Weiterbildungen beantragt werden.
Es gibt auch die Variante für bestimmte Gruppen bei Bedarf Weiterbildungen zu ermöglichen. Bei Fragen zu diesem Thema, melden Sie sich gerne beim Personalrat.

Bildungsurlaub machen
Was wird als Bildungsurlaub anerkannt? Wie stelle ich einen Antrag?
Auch hierzu informiert der Personalrat gerne.

Höhergruppierung
Bei Fragen rund um die Möglichkeiten einer Höhergruppierung wenden Sie sich gerne an den Personalrat.

Fragen zu Vereinbarkeit und Elternzeit
Der Personalrat berät Sie gerne bei etwaigen Fragen zum Thema Vereinbarkeit und Elternzeit.

Überlastungsanzeige
Die Überlastungsanzeige zeigt der*dem Arbeitgeber*in bzw. dem*der Vorgesetzten an, dass trotz größter Sorgfalt bei der Arbeit die Gefahr besteht, dass die Arbeitsaufgaben nicht mehr ordnungsgemäß erfüllt werden können. Es wird gleichzeitig auf unakzeptable Arbeitsbedingungen hingewiesen. Überlastungsanzeigen sind für Beschäftigte deshalb auch Entlastungsanzeigen. Der*Die Arbeitgeber*in hat durch die Anzeige die Möglichkeit, die organisatorischen Mängel abzustellen. Für einen Antrag wenden Sie sich per Mail an ed.ellah-grub@rp.

Da wir die Personalratsarbeit neben unserer eigentlichen Tätigkeit hier im Hause machen, gibt es keine festgesetzten Sprechzeiten. Sie können uns aber jederzeit an unseren persönlichen Arbeitsplätzen aufsuchen oder uns per Email kontaktieren ed.ellah-grub@rp. Wir werden alle Ihre Anfragen und Nachrichten schnellst möglichst beantworten.