Die Vergabe von Stipendien erfolgt aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt.
Ab November 2023 erhalten nach Entscheidung der Kommission folgende Absolvent*innen der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle ein Graduierten-Stipendium:
- Binha Sophia Haase
- Carla Westphälinger
- Michal Fuchs
- Philipp Keidler
- Simon Baumgart
Ausschreibung
Auf Grundlage des Graduiertenförderungsgesetzes (Grafög) des Landes Sachsen-Anhalt vom 30. Juli 2001, zuletzt geändert am 4. Februar 2016, können sich Absolvent*innen von Diplom, Staatsexmanens- und Masterstudiengängen sowie Meisterschüler*innen der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle für ein Graduierten-Stipendium zur Förderung des künstlerischen und wissenschaftlichen Nachwuchses bewerben. Empfohlen wird, dass zwischen Studienabschluss und Antragstellung ein Zeitraum von mindestens 6 Monaten liegt und nach dem Abschluss nicht mehr als 3 Jahre bis zur Antragstellung vergangen sind.
Die Bewerbung für eine Promotion am Fachbereich Kunst ist ebenfalls möglich.
Stipendien
Für das Graduierten-Stipendium werden zwei Formate angeboten: Das Graduierten-Stipendium für Designer*innen (GSD) sowie das Graduierten-Stipendium für Künstler*innen (GSK). Über die Vergabe entscheidet die Graduiertenkommission, die vom Akademischen Senat der BURG dafür gebildet wurde. Der Grundbetrag des Stipendiums beträgt 1.100 Euro monatlich, zzgl. ggf. Kinderbetreuungszulage.
Das Graduierten-Stipendium für Designer*innen
Die Förderung zielt insbesondere darauf, ein Projekt eigenständig zu entwickeln und umzusetzen. Es kann sich hierbei auch um ein wissenschaftliches Forschungsvorhaben (Promotion im Fachbereich Design) handeln. Das Vorhaben ist im Zuge der Bewerbung hinreichend zu beschreiben. Hierzu ist ein Exposé erforderlich, in dem Idee und Ausgangssituation (Grad der Vorbereitung) beschrieben wird. Dem Exposé muss auch zu entnehmen sein, was zum Ende des ersten Förderzeitraums (nach 5 Monaten) als vorläufiges Ergebnis zu erwarten ist (detaillierter Zeitplan).
Das Graduierten-Stipendium für Künstler*innen
Für Künstler*innen ist das Graduierten-Stipendium eine Chance, die eigene Künstlerpersönlichkeit weiter zu entfalten und ohne wirtschaftlichen Druck dem eigenen Werk einen Entwicklungsschub zu verleihen. Entsprechend ist im Exposé der bisherige künstlerische Weg aufzuzeigen und überzeugend darzulegen, dass in der angestrebten intensiven Phase der Förderung das eigene künstlerische Potenzial Verdichtung finden wird. Bei der Bewerbung ist zu benennen, mit welchen Zwischenergebnissen nach der ersten Förderperiode zu rechnen ist.
Bewerbung
Auf der Website der BURG sind Formulare hinterlegt, die zur Bewerbung zu nutzen sind.
Aus dem digital einzureichenden Bewerbungsformular (Angaben zur Person, kurze Darstellung des künstlerischen, gestalterischen bzw. wissenschaftlichen Werdegangs, Angaben zum Vorhaben im geförderten Zeitraum) gehen auch die erforderlichen Anlagen hervor (Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses, etc.).
Das Exposé sollte in maximal 2 Seiten das Vorhaben beschreiben und maximal 4 Seiten Abbildungen enthalten (keine Dopplungen). Bitte nehmen Sie Bezug auf die unter "Vergabeverfahren" genannten Kriterien. Im Lebenslauf gehen Sie bitte auf Ihr sozial-gesellschaftliches Engagement ein.
Bitte reichen Sie alle Unterlagen ausschließlich digital ein!
Eine Mehrfachbewerbung ist möglich. Nicht möglich ist allerdings eine Bewerbung mit einem Arbeitsvorhaben, welches auch an anderer Stelle eingereicht wurde.
Bewerber*innen, welche ein Büro im Designhaus Halle haben, müssen sich (nach einer Zusage für das Graduiertenstipendium) zwischen diesem und dem Designhaus entscheiden. Es käme ansonsten zu einer nicht zulässigen Doppelförderung. Eine Bewerbung ist aber erstmal ohne weiteres möglich.
Gutachten
Von einer* Professor*in der BURG ist ein Erstgutachten, von einer weiteren Lehrperson ein Zweitgutachten beizubringen. Kommissionsmitglieder sollen nicht als Erstgutachter*innen fungieren, eine Mentor*innenschaft ist jedoch nicht ausgeschlossen. In diesem Fall erbringen sie das Zweitgutachten. Es besteht auch die Möglichkeit, dass sich die* Bewerber*in eine* Zweitgutachter*in an einer anderen Hochschule sucht. Die durchgängige Betreuung (Mentor*innenschaft) muss jedoch durch eine* Professor*in der BURG erfolgen. Im Falle von wissenschaftlichen Vorhaben ist die* Erstgutachter*in Mitglied der Promotionskommission und betreut auch die wissenschaftliche Arbeit.
Für das Gutachten ist das hier hinterlegte Formblatt zu verwenden. Eine* der Gutachter*innen muss seine/ihre Bereitschaft erklären, als Mentor*in die Stipendiat*in über den gesamten Förderzeitraum hinweg zu betreuen. Die Gutachten sind direkt an die GK zu senden, sie werden nicht von der* Bewerber*in eingereicht.
Vergabeverfahren
Die Graduiertenkommission nimmt nach einer Vorauswahl besonders vielversprechende Bewerbungen in die engere Wahl. Diese Kandidat*innen werden zu einem Gespräch mit der GK eingeladen, in dessen Rahmen sie die Gelegenheit haben, ihr Vorhaben zu präsentieren und Fragen zu beantworten.
Bewertungskriterien für die Auswahl der Stipendiat*innen sind in erster Linie:
- Originalität
- Forschungsansatz
- Vorbereitungsstand
- Überraschungsmoment/Offenheit/Entwicklungsmöglichkeit
- Künstlerische Eigenständigkeit/Weiterentwicklungsfähigkeit
- Kontextualisierung der eigenen Arbeit in Kunst und Design
Mitglieder der Graduiertenkommission
- Vorsitz: Prorektor Prof. Tilo Baumgärtel
- Vertreter der Gruppe der Hochschullehrenden: Prof. Pablo Abend, Frau Prof. Natalie Häusler, Frau Prof. Stella Geppert, Prof. Karsten Födinger, Prof. Lars Paschke
- Vertreter der Gruppe des Mittelbaus: Tristan Schulz, Silke Berg
- Gleichstellungsbeauftragte: Frau Prof. Nike Bätzner
- Ständiger Gast: Teresa Falkenhagen
Vergabezeitraum
Ein Graduierten-Stipendium wird zunächst für einen ersten Förderzeitraum vergeben, der 5 Monate dauert. Bereits bei der Bewerbung kann eine Option für eine Verlängerung der Förderung um weitere 5 + 2 Monate angemeldet werden.
Zwischenbericht und -präsentation nach 5 Monaten
Nach 5 Monaten ist von der* Stipendiat*in ein aussagekräftiger Zwischenbericht über den Verlauf des Förderzeitraums als schriftliche Dokumentation auf digitalem Wege einzureichen. Der Umfang sollte bei maximal 3 Seiten Text und 5 Seiten Abbildungen liegen.
Die* Mentor*in nimmt zu diesem Zwischenbericht schriftlich Stellung. In Folge sind die Arbeitsergebnisse der Graduiertenkommission (GK) zu präsentieren. Der Verlauf und die Aktivitäten im Förderzeitraum (Teilergebnisse, ausgeführte Experimente, Erprobungen, Recherchen usw.) sollen für die GK nachvollziehbar dargestellt werden. Die GK hat in diesem Rahmen die Möglichkeit, die* Stipendiat*in zu befragen.
Bericht und Präsentation nach 10 Monaten
Sofern von der GK auf Basis des Zwischenberichts, des Gutachtens der* Mentor*in und der Zwischenpräsentation eine Fortführung bewilligt wurde, wird nach weiteren 5 Monaten in einer Präsentation der aktuelle Stand vorgestellt. Der Verlauf und die Aktivitäten im Förderzeitraum nach der Zwischenpräsentation (Teilergebnisse, ausgeführte Experimente, Erprobungen, Recherchen usw.) sollen für die GK nachvollziehbar dargestellt werden. Wichtig ist, dass aber nicht nur der letzte Abschnitt der Förderung sondern das gesamte Projekt reflektiert wird. Der Bericht kann digital eingereicht werden und sollte aus maximal 4 Seiten Text und 6 Seiten Abbildungen bestehen. Den Arbeitsergebnissen ist ein ausführlicherer Raum in der Präsentation einzuräumen (Kurzbeschreibung, Materialangaben, Maße, Abbildungen). Die GK hat in diesem Rahmen die Möglichkeit, die* Stipendiat*in zu befragen.
Fortführung des Stipendiums um weitere 2 Monate
Die GK kann auf Grundlage der Präsentation nach 10 Monaten die Fortführung des Stipendiums um weitere 2 Monate bewilligen. Diese letzte Förderperiode dient den Stipendiat*innen insbesondere dazu, auf der Grundlage der Empfehlungen des Gutachtens der* Mentor*in bzw. der GK die erbrachten Ergebnisse in Hinblick auf die Ausstellung abzurunden und Material für eine Dokumentation zusammenzustellen. Die Stipendiat*innen sollen an der Ausstellung ihrer Ergebnisse aktiv mitwirken.
Ausstellung
Die GK entscheidet nach der Präsentation nach zehnmonatiger Förderung darüber, ob die Ergebnisse geeignet sind, bei einer Ausstellung berücksichtigt zu werden.
Die Ausstellung soll die Facetten der geförderten Arbeiten an der BURG der interessierten Öffentlichkeit gegenüber kommunizieren. Der Abschlussbericht sollte Teil der Ausstellung und darin einsehbar sein.
Die GK entscheidet darüber, ob eventuell auch Beiträge von Stipendiat*innen, die keinen zweiten bzw. dritten Förderzeitraum erhalten haben, in die Ausstellung integriert werden. Im Einzelfall entscheidet/empfiehlt die Graduiertenkommission, inwieweit Ergebnisse, die innerhalb der Graduiertenförderung entstanden sind, in das auszustellende Konvolut eingehen.
Hinweis
Die Förderung erfolgt vorbehaltlich der Mittelzuweisung für Stipendien nach dem Graduiertenförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Die Gewährung eines Stipendiums ist ausgeschlossen, wenn die Durchführung des künstlerischen oder wissenschaftlichen Entwicklungsvorhabens anderweitig aus öffentlichen Mitteln gefördert worden ist oder wird.