Wettbewerbe und Stipendien

Aktuelle Wettbewerbe und Ausschreibungen

Auf dieser Seite erhalten Sie eine Auswahl externer Wettbewerbe und Stipendien.

Die Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle vergibt intern an Absolvent*innen ein Stipendium im Rahmen der Graduiertenförderung des Landes Sachsen-Anhalt. Von 2011 bis 2017 lobte die Hochschule zudem ein Istanbul-Stipendium aus, zur Archiv-Seite geht hier.

Weiterführende externe Fördermöglichkeiten sind unter Künstler*innen- und Kulturförderung zu finden.

Aktuelle Wettbewerbe und Ausschreibungen

Die Vergabe von Stipendien erfolgt aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt.

Ab November 2023 erhalten nach Entscheidung der Kommission folgende Absolvent*innen der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle ein Graduierten-Stipendium:

  • Binha Sophia Haase
  • Carla Westphälinger
  • Michal Fuchs
  • Philipp Keidler
  • Simon Baumgart

Ausschreibung

Auf Grundlage des Graduiertenförderungsgesetzes (Grafög) des Landes Sachsen-Anhalt vom 30. Juli 2001, zuletzt geändert am 4. Februar 2016, können sich Absolvent*innen von Diplom, Staatsexmanens- und Masterstudiengängen sowie Meisterschüler*innen der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle für ein Graduierten-Stipendium zur Förderung des künstlerischen und wissenschaftlichen Nachwuchses bewerben. Empfohlen wird, dass zwischen Studienabschluss und Antragstellung ein Zeitraum von mindestens 6 Monaten liegt und nach dem Abschluss nicht mehr als 3 Jahre bis zur Antragstellung vergangen sind.

Die Bewerbung für eine Promotion am Fachbereich Kunst ist ebenfalls möglich.

Stipendien

Für das Graduierten-Stipendium werden zwei Formate angeboten: Das Graduierten-Stipendium für Designer*innen (GSD) sowie das Graduierten-Stipendium für Künstler*innen (GSK). Über die Vergabe entscheidet die Graduiertenkommission, die vom Akademischen Senat der BURG dafür gebildet wurde. Der Grundbetrag des Stipendiums beträgt 1.100 Euro monatlich, zzgl. ggf. Kinderbetreuungszulage.

Das Graduierten-Stipendium für Designer*innen

Die Förderung zielt insbesondere darauf, ein Projekt eigenständig zu entwickeln und umzusetzen. Es kann sich hierbei auch um ein wissenschaftliches Forschungsvorhaben (Promotion im Fachbereich Design) handeln. Das Vorhaben ist im Zuge der Bewerbung hinreichend zu beschreiben. Hierzu ist ein Exposé erforderlich, in dem Idee und Ausgangssituation (Grad der Vorbereitung) beschrieben wird. Dem Exposé muss auch zu entnehmen sein, was zum Ende des ersten Förderzeitraums (nach 5 Monaten) als vorläufiges Ergebnis zu erwarten ist (detaillierter Zeitplan).

Das Graduierten-Stipendium für Künstler*innen

Für Künstler*innen ist das Graduierten-Stipendium eine Chance, die eigene Künstlerpersönlichkeit weiter zu entfalten und ohne wirtschaftlichen Druck dem eigenen Werk einen Entwicklungsschub zu verleihen. Entsprechend ist im Exposé der bisherige künstlerische Weg aufzuzeigen und überzeugend darzulegen, dass in der angestrebten intensiven Phase der Förderung das eigene künstlerische Potenzial Verdichtung finden wird. Bei der Bewerbung ist zu benennen, mit welchen Zwischenergebnissen nach der ersten Förderperiode zu rechnen ist.

Bewerbung

Auf der Website der BURG sind Formulare hinterlegt, die zur Bewerbung zu nutzen sind.
Aus dem digital einzureichenden Bewerbungsformular (Angaben zur Person, kurze Darstellung des künstlerischen, gestalterischen bzw. wissenschaftlichen Werdegangs, Angaben zum Vorhaben im geförderten Zeitraum) gehen auch die erforderlichen Anlagen hervor (Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses, etc.).

Das Exposé sollte in maximal 2 Seiten das Vorhaben beschreiben und maximal 4 Seiten Abbildungen enthalten (keine Dopplungen). Bitte nehmen Sie Bezug auf die unter "Vergabeverfahren" genannten Kriterien. Im Lebenslauf gehen Sie bitte auf Ihr sozial-gesellschaftliches Engagement ein.

Bitte reichen Sie alle Unterlagen ausschließlich digital ein!

Eine Mehrfachbewerbung ist möglich. Nicht möglich ist allerdings eine Bewerbung mit einem Arbeitsvorhaben, welches auch an anderer Stelle eingereicht wurde.

Bewerber*innen, welche ein Büro im Designhaus Halle haben, müssen sich (nach einer Zusage für das Graduiertenstipendium) zwischen diesem und dem Designhaus entscheiden. Es käme ansonsten zu einer nicht zulässigen Doppelförderung. Eine Bewerbung ist aber erstmal ohne weiteres möglich.

Gutachten

Von einer* Professor*in der BURG ist ein Erstgutachten, von einer weiteren Lehrperson ein Zweitgutachten beizubringen. Kommissionsmitglieder sollen nicht als Erstgutachter*innen fungieren, eine Mentor*innenschaft ist jedoch nicht ausgeschlossen. In diesem Fall erbringen sie das Zweitgutachten. Es besteht auch die Möglichkeit, dass sich die* Bewerber*in eine* Zweitgutachter*in an einer anderen Hochschule sucht. Die durchgängige Betreuung (Mentor*innenschaft) muss jedoch durch eine* Professor*in der BURG erfolgen. Im Falle von wissenschaftlichen Vorhaben ist die* Erstgutachter*in Mitglied der Promotionskommission und betreut auch die wissenschaftliche Arbeit. 

Für das Gutachten ist das hier hinterlegte Formblatt zu verwenden. Eine* der Gutachter*innen muss seine/ihre Bereitschaft erklären, als Mentor*in die Stipendiat*in über den gesamten Förderzeitraum hinweg zu betreuen. Die Gutachten sind direkt an die GK zu senden, sie werden nicht von der* Bewerber*in eingereicht.

Vergabeverfahren

Die Graduiertenkommission nimmt nach einer Vorauswahl besonders vielversprechende Bewerbungen in die engere Wahl. Diese Kandidat*innen werden zu einem Gespräch mit der GK eingeladen, in dessen Rahmen sie die Gelegenheit haben, ihr Vorhaben zu präsentieren und Fragen zu beantworten.

Bewertungskriterien für die Auswahl der Stipendiat*innen sind in erster Linie:

  • Originalität
  • Forschungsansatz
  • Vorbereitungsstand
  • Überraschungsmoment/Offenheit/Entwicklungsmöglichkeit
  • Künstlerische Eigenständigkeit/Weiterentwicklungsfähigkeit
  • Kontextualisierung der eigenen Arbeit in Kunst und Design

Mitglieder der Graduiertenkommission

  • Vorsitz: Prorektor Prof. Tilo Baumgärtel
  • Vertreter der Gruppe der Hochschullehrenden: Prof. Pablo Abend, Frau Prof. Natalie Häusler, Frau Prof. Stella Geppert, Prof. Karsten Födinger, Prof. Lars Paschke
  • Vertreter der Gruppe des Mittelbaus: Tristan Schulz, Silke Berg
  • Gleichstellungsbeauftragte: Frau Prof. Nike Bätzner
  • Ständiger Gast: Teresa Falkenhagen

Vergabezeitraum

Ein Graduierten-Stipendium wird zunächst für einen ersten Förderzeitraum vergeben, der 5 Monate dauert. Bereits bei der Bewerbung kann eine Option für eine Verlängerung der Förderung um weitere 5 + 2 Monate angemeldet werden.

Zwischenbericht und -präsentation nach 5 Monaten

Nach 5 Monaten ist von der* Stipendiat*in ein aussagekräftiger Zwischenbericht über den Verlauf des Förderzeitraums als schriftliche Dokumentation auf digitalem Wege einzureichen. Der Umfang sollte bei maximal 3 Seiten Text und 5 Seiten Abbildungen liegen.

Die* Mentor*in nimmt zu diesem Zwischenbericht schriftlich Stellung. In Folge sind die Arbeitsergebnisse der Graduiertenkommission (GK) zu präsentieren. Der Verlauf und die Aktivitäten im Förderzeitraum (Teilergebnisse, ausgeführte Experimente, Erprobungen, Recherchen usw.) sollen für die GK nachvollziehbar dargestellt werden. Die GK hat in diesem Rahmen die Möglichkeit, die* Stipendiat*in zu befragen.

Bericht und Präsentation nach 10 Monaten

Sofern von der GK auf Basis des Zwischenberichts, des Gutachtens der* Mentor*in und der Zwischenpräsentation eine Fortführung bewilligt wurde, wird nach weiteren 5 Monaten in einer Präsentation der aktuelle Stand vorgestellt. Der Verlauf und die Aktivitäten im Förderzeitraum nach der Zwischenpräsentation (Teilergebnisse, ausgeführte Experimente, Erprobungen, Recherchen usw.) sollen für die GK nachvollziehbar dargestellt werden. Wichtig ist, dass aber nicht nur der letzte Abschnitt der Förderung sondern das gesamte Projekt reflektiert wird. Der Bericht kann digital eingereicht werden und sollte aus maximal 4 Seiten Text und 6 Seiten Abbildungen bestehen. Den Arbeitsergebnissen ist ein ausführlicherer Raum in der Präsentation einzuräumen (Kurzbeschreibung, Materialangaben, Maße, Abbildungen). Die GK hat in diesem Rahmen die Möglichkeit, die* Stipendiat*in zu befragen.

Fortführung des Stipendiums um weitere 2 Monate

Die GK kann auf Grundlage der Präsentation nach 10 Monaten die Fortführung des Stipendiums um weitere 2 Monate bewilligen. Diese letzte Förderperiode dient den Stipendiat*innen insbesondere dazu, auf der Grundlage der Empfehlungen des Gutachtens der* Mentor*in bzw. der GK die erbrachten Ergebnisse in Hinblick auf die Ausstellung abzurunden und Material für eine Dokumentation zusammenzustellen. Die Stipendiat*innen sollen an der Ausstellung ihrer Ergebnisse aktiv mitwirken.

Ausstellung

Die GK entscheidet nach der Präsentation nach zehnmonatiger Förderung darüber, ob die Ergebnisse geeignet sind, bei einer Ausstellung berücksichtigt zu werden.
Die Ausstellung soll die Facetten der geförderten Arbeiten an der BURG der interessierten Öffentlichkeit gegenüber kommunizieren. Der Abschlussbericht sollte Teil der Ausstellung und darin einsehbar sein.

Die GK entscheidet darüber, ob eventuell auch Beiträge von Stipendiat*innen, die keinen zweiten bzw. dritten Förderzeitraum erhalten haben, in die Ausstellung integriert werden. Im Einzelfall entscheidet/empfiehlt die Graduiertenkommission, inwieweit Ergebnisse, die innerhalb der Graduiertenförderung entstanden sind, in das auszustellende Konvolut eingehen.

Hinweis

Die Förderung erfolgt vorbehaltlich der Mittelzuweisung für Stipendien nach dem Graduiertenförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Die Gewährung eines Stipendiums ist ausgeschlossen, wenn die Durchführung des künstlerischen oder wissenschaftlichen Entwicklungsvorhabens anderweitig aus öffentlichen Mitteln gefördert worden ist oder wird.

 

Das Deutschlandstipendium fördert Studierende sowie Studienanfänger*innen, deren Werdegang herausragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt.

Ausschreibung

Auf Grundlage des Gesetzes zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms (StipG) des Bundes vom 29. März 2017 können sich Studierende der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle für ein Deutschlandstipendium bewerben.

Der Zweck des Stipendiums besteht in der Förderung begabter Studierender, die hervorragende Leistungen in Studium oder Beruf erwarten lassen oder bereits erbracht haben. Laut § 3 StipG sollen aber auch Kriterien, wie gesellschaftliches Engagement und die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen berücksichtigt werden.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben kann sich, wer an der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle immatrikuliert ist oder bereits die Aufnahmeprüfung bestanden hat und im darauf folgenden Wintersemester das Studium beginnen wird. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.

Woraus besteht die Förderung?

  • Bewilligungszeitraum: ab 1.10.2024 – 30.09.2025 (ein Antrag auf Weiterförderung ist möglich)
  • Die Höhe des Stipendiums beträgt monatlich 300 Euro. Der Bund zahlt hierbei 150 Euro, ein privater Förderer ebenfalls 150 Euro.
  • Die private Förderung übernimmt derzeit die Hallesche Wohnungsgenossenschaft FREIHEIT eG, der Rotary Club Halle/Saale sowie Michael Andressen.
  • Zum jetzigen Zeitpunkt ausgeschrieben wird: mindestens 1 Stipendium

Wie kann ich mich bewerben?

Bewerbungsfrist: 17. - 27. Juni 2024

Einzureichende Dokumente:

  • Bewerbungsformular
  • Motivationsschreiben im Umfang von höchstens 1 A4-Seite
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • für Studienanfänger*innen: Ergebnis der Aufnahmeprüfung
  • für bereits immatrikulierte Studierende: die bisher erbrachten Studienleistungen
  • für Master-Studierende sowie Aufbaustudierende und Meisterschüler*innen: das Zeugnis über einen ersten Hochschulabschluss sowie ggf. weitere Leistungsnachweise
  • Falls bereits vorhanden: Nachweise über bisher erbrachte Studienleistungen, Praktikums- und Arbeitszeugnisse; Nachweise über besondere Auszeichnungen und Preise; Nachweise über ein weiteres Engagement innerhalb oder außerhalb der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle
  • Falls die Bewerbungsunterlagen nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind, ist eine von einer deutschen Behörde amtlich beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
  • Darlegung besonderer sozialer, familiärer oder persönlicher Umstände, die sich z.B. aus der familiären Herkunft oder einem Migrationshintergrund ergeben.

Bewerbung digital zu richten an: ed.ellah-grub@muidnepitsdnalhcstued

Wer ist in der Auswahlkommission?

  • die Rektorin der BURG, Frau Prof. Erzgräber, stellvertretend die Kanzlerin, Linda Baasch
  • Prof. Lars Paschke
  • Pablo Schreyer
  • beratend: Mitarbeiter*in Studiendezernat/Teresa Falkenhagen

Was passiert nach Frist-Ende?

  • Die eingereichten Bewerbungen werden nach Einhaltung der formalen Kriterien beurteilt.
  • Formal korrekte Bewerbungen werden der Auswahlkommission vorgelegt. In einer Auswahlsitzung entscheidet sich die Kommission für 1 Bewerbung, die das Deutschlandstipendium erhält.
  • Diese werden im Laufe der vorlesungsfreien Zeit informiert.

 

Als Künstler*in und Kunst-Student*in hat man es oft nicht leicht, den Überblick zu behalten, wenn es um Künstler*innen- und Projektförderung, Stipendien, Residenz-Programme, Preise, Wettbewerbe und Ausschreibungen geht. Wir haben einige der wichtigsten regionalen, deutschlandweiten und internationalen Informations-Portale zusammengestellt:

Regionale Kulturförderung  

http://www.kunststiftung-sachsen-anhalt.de/foerderung/
Die Kunststiftung Sachsen-Anhalt fördert die zeitgenössische Kunst in Sachsen-Anhalt durch die Vergabe von Stipendien und Projektfördermitteln. Eine Übersicht über die aktuellen Ausschreibungen findet man unter dem Stichpunkt „Förderung“.

http://www.halle.de/de/Kultur/Kunst-und-Kultur/Kulturpolitik/Kulturfoerderung/
Kulturförderung der Stadt Halle (Antrag bis 30.9. für Folgejahr)

Deutschlandweit

www.bbk-bundesverband.de
Der Bundesverband Bildender Künstler, kurz BBK, trägt regelmäßig Stipendien, Artist-in-Residence Programme, Kunst am Bau Ausschreibungen sowie Informationen zu Vergütung künstlerischer Arbeit und Projektförderungsmöglichkeiten zusammen. Je nach Wohnort und Bundesland kann man auf der Seite auch nach regionalen Fördermöglichkeiten suchen.

https://www.bbk-berlin.de/open-calls
Der BBK Berlin informiert über Ausschreibung, unterhält einen FAQ Bereich zum Thema „Soziales“ (z.B. der Versicherung in der KSK) und engagiert sich u.a. zum Thema Ausstellungsvergütung.

www.kulturpreise.de
Diese sehr umfangreiche, nach Sparten und alphabetisch angelegte Webseite sammelt Wettbewerbe, Stipendien und Förderungsmöglichkeiten deutschlandweit. Mit Klick auf den Button „Bewerbungsschluss“ kann man sich die aktuellsten Ausschreibungen und die verbleibende Zeit zur Bewerbungsdeadline anzeigen lassen.

http://www.artports.com/kuenstler/wettbewerbe.php
Sehr aktuelle und gut gepflegte Website für Wettbewerbe/Stipendien, überregionale Kunstförderung und Förderung auf Länderebene, Künstlermessen, Stiftungen sowie Jobbörsen für Kreative.

www.mystipendium.de
Mit My Stipendium findet man während des Studiums nach Anmeldung und Eingabe der persönlichen Daten mittels individueller Filter passende Stipendiumsmöglichkeiten für das In- und Ausland.

https://www.fernstudium-direkt.de/sites/fernstudium/files/downloads/stipendium_dossier.pdf
Die Internetplatform fernstudium.de veröffentlicht und aktualisiert in regelmäßigen Abständen ein Dossier zum Thema Stipendien - als pdf zum download. Das Dossier unterstützt bei den Fragen „Wie finde ich ein Stipendium?“, „Wie bewerbe ich mich richtig?“ und „Was erwartet mich als Stipendiat?“.

www.fotowettbewerbe.de
Eine gute, stets aktuelle Seite, die Wettbewerbe und Projektförderungsmöglichkeiten mit dem Schwerpunkt Fotografie nach Deadlines geordnet auflistet.

International

www.touring-artists.info
touring artists ist ein Informationsportal für international mobile Künstlerinnen und Künstler und bietet umfassende Informationen zu Visa/Aufenthalt, Transport/Zoll, Steuern, Versicherung, Urheberrecht sowie eine große Förderdatenbank.

Stipendiendatenbanken des DAAD:
- Für Deutsche
- Für Ausländer*innen
Der Deutsche Akademische Austauschdienst fördert Auslandsaufenthalte von deutschen Studierenden sowie Praktika im Ausland und unterhält verschiedene Programme für Aufenthalte von Ausländer*innen in Deutschland. Weitere Informationen findet man unter www.daad.de

https://www.goethe.de/de/kul/ser/rep.html
Neben den festen Artist-in-Residence Programmen des Goethe Instituts für Künstler*innen aller Sparten, findet man auf der Webseite zahlreiche Ausschreibungen für die Beteiligung an Projekten, die das Goethe-Institut initiiert und durchführt.

https://resartis.org/
Internationales Informationsportal zu Artist-in-Residence Programmen weltweit.

https://on-the-move.org/
Das seit Winter 2014 nur noch ehrenamtlich geführte Web-Portal „On The Move - Cultural Mobility Information Network“ bietet nach Kontinenten geordnete Infos und Links zur Kulturförderung weltweit.

Crowdfunding

www.crowdfunding.de
Die Webseite Crowdfunding.de bietet eine gute Übersicht über aktuelle Crowdfunding-Webseiten, unterhält eine Crowdfunding-Suchmaschine und bietet Informationen zum Crowdfunding.

In guter Nachbarschaft

Verschiedene Kunsthochschulen in Deutschland unterhalten eigene Informationsportale mit aktuellen Ausschreibungen für Wettbewerbe, Preise, Stipendien oder Fristen für die Projektförderung:

Eine Initiative von Burg gestaltet! Qualitätspakt Lehre.

Burg gestaltet! ist ein Projekt des gemeinsamen Bund-Länder-Programms für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre, des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle. Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter dem Förderkennzeichen 01PL12066 gefördert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung liegt beim Autor.