Die Gleichstellungsbeauftragten der BURG wirken auf die Herstellung von Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern auf allen Ebenen der Hochschule hin und engagieren sich für die Umsetzung einer familiengerechten und inklusiven Hochschulkultur. Sie verfolgen den Abbau jeglicher strukturell fundierter Diskriminierung, setzen auf Diversität und Gleichstellung aller Gruppierungen.
Gleichstellung
Aktuelles#
Die Gleichstellungsbeauftragten werden in alle Angelegenheiten einbezogen, die insbesondere weiblichen Hochschulangehörigen betreffen, beispielsweise bei Personalmaßnahmen. Sie sind rechtzeitig und umfassend zu informieren und zu beteiligen, können Bewerbungsunterlagen einsehen und sind im Senat und bei Berufungsverfahren stimmberechtigt.
Ein Anliegen ist die Förderung der Einbeziehung von Themen der Gender Studies in die wissenschaftliche Arbeit der Hochschule. Sie engagieren sich für die Weiterbildung und Informationsveranstaltungen zum inhaltlichen Spektrum der Gleichstellung. Themen aus der Studierendenschaft können gerne an die Gleichstellungsbeauftragten herangetragen werden.
Die Gleichstellungsbeauftragten helfen Ihnen bei individuell erfahrener Diskriminierung, seien es sexualisierte Belästigung, Machtmissbrauch, Mobbing, Stalking oder anders gelagerte Grenzüberschreitungen. Alle Anfragen und Gespräche werden vertraulich behandelt. Falls gewünscht oder notwendig, vermitteln die Gleichstellungsbeauftragten an weiterführende Hilfsangebote oder führen, nur mit Ihrem Einverständnis, Mitteilungen über sexuelle Belästigung der entsprechenden Behördenleitung zu.
Sie berichten jährlich hochschulöffentlich im Senat über den Stand ihrer Tätigkeit.
(siehe auch: Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt § 72 sowie Frauenfördergesetz § 14 und folgende)
Begrifflichkeiten
Diskriminierung
Diskriminierung bzw. diskriminierendes Verhalten beschreibt jegliche Form von Ungleichbehandlung und (Ab-)Wertung einer Person, z. B. aufgrund bestimmter Merkmale wie Geschlecht, Religion oder ethnischer Herkunft, Behinderung, Alter oder sexueller Identität/Orientierung. Diskriminierung geht immer einher mit Machtmissbrauch. Diskriminierung kann individuell stattfinden als Ausgrenzung oder Abwertung einer Person oder einer bestimmten Personengruppe. Diskriminierung kann auch verursacht werden durch Normen, Regeln, Gesetze oder Arbeitsroutinen von Institutionen und Organisationen, die bestimmten Personen oder Personengruppen Rechte und Chancen verwehren. Diskriminierung kann von allen Personen ausgehen, unabhängig von ihrer universitären Statusgruppe. Schließlich kann Diskriminierung auch historisch gewachsen sein, ohne dass sich noch ein bestimmter Verursacher feststellen lässt. Darunter fallen beispielsweise gesellschaftliche Leitbilder, Sprachgebrauch oder auch Privilegien
Sexismus
Sexismus bezeichnet eine Reihe von Verhaltensweisen, die auf das Herabsetzen, Ausschließen und/oder Beleidigen einer Person aufgrund ihres Geschlechts ausgerichtet sind. Unter „sexistisch“ werden Vorurteile, Verhaltensweisen und Strukturen verstanden, die bezwecken oder bewirken, dass Personen aufgrund ihrer (zugeschriebenen) Geschlechtszugehörigkeit (oder sexuellen Orientierung) benachteiligt werden. Hierzu zählen z.B. die ungleiche Bezahlung von Männern und Frauen bei gleich(wertig)er Tätigkeit, Geschlechterklischees sowie Bemerkungen, die eine feindliche Haltung gegenüber einem Geschlecht ausdrücken. Es kann sich dabei um bewusste oder unbewusste Diskriminierung handeln.
Was ist SDG?
Unter sexualisierter Diskriminierung und Gewalt (kurz: SDG) wird jedes verbale oder nonverbale Verhalten mit sexuellem Bezug verstanden, das von der betroffenen Person als grenzüberschreitend, d.h. unerwünscht und entwürdigend oder verletzend empfunden wird, beziehungsweise darauf gerichtet ist, diese Wirkung zu erzielen.
Ob eine Grenzüberschreitung stattgefunden hat, hängt allein von der Perspektive der betroffenen Person ab. Entscheidend ist die Wirkung auf die betroffene und nicht die Absicht der ausübenden Person. Eine Grenzüberschreitung kann auch unbeabsichtigt und von der ausübenden Person unbemerkt erfolgen.
SDG kann sich in Worten, Mimik und Gestik sowie Handlungen ausdrücken. SDG umfasst auch Verhalten, das nach gesetzlichen Vorschriften verboten ist und sanktioniert werden kann,
Beispiele für SDG sind:
• obszöne Äußerungen (Sprüche, Witze, Mimik und Gesten)
• anzügliche Bemerkungen und indiskrete Fragen zu Körper, Lebensführung und Liebesleben
• unangemessene Komplimente und Geschenke
• aufdringliche/taxierende Blicke
• Nachpfeifen u.ä. („Cat Calling“)
• nicht gewollte Annäherungsversuche und unerwünschte Aufforderungen „sich näher kennenzulernen“. Sie können auch mit dem Versprechen von Vorteilen oder Androhen von Nachteilen einhergehen
• ungewollte Nähe und Berührungen, körperliche Übergriffe, unerwünschtes Auffordern zu und Erzwingen von sexuellen Handlungen (Nötigung)
• Entblößen
• (versuchte) Vergewaltigung
• Zeigen und Verbreiten von pornografischem Material (außer zu Demonstrationszwecken in der Lehre oder ausschließlich künstlerischer Betätigung)
Grundsätzlich kann jede Person von SDG betroffen sein und diese ausüben. Studien zeigen jedoch, dass die Betroffenheit und Ausübung von SDG geschlechtsspezifisch ist: Übergriffige Personen sind in den meisten Fällen Männer, besonders stark betroffen sind Frauen. Außerdem sind Personen, die von weiteren Diskriminierungsformen betroffen sind, in erhöhtem Maße gefährdet – z.B. LSBTIQA*-Personen (lesbisch, schwul, bisexuell, trans*, inter*, queer, asexuell), von Rassismus Betroffene oder Personen mit Behinderung.
SDG ist eine spezifische Form der Macht- und Kontrollausübung und hat nichts mit Sexualität als einem grundsätzlich positiv gedeuteten Geschehen zu tun. Täter*innen handeln nicht (nur) aus einer sexuellen Intention heraus und es geht ihnen nicht um einvernehmlichen sexuellen Kontakt. Stattdessen nutzen Täter*innen sexuelle, sexuell konnotierte sowie durch sie selbst sexuell aufgeladene Äußerungen und Handlungen, um Macht und Überlegenheit auszuüben. Dies bezeichnet der Begriff „sexualisiert“ anstelle von „sexuell“.
Stalking
Stalking beschreibt Verhaltensmuster der Nachstellung, der Verfolgung und Belästigung einer Person durch einen anderen Menschen, unabhängig von jeglicher sexueller Orientierung. Die verfolgte Person kann durch eine längere Zeiträume währende Bedrohung physisch oder psychisch geschädigt werden. Stalker*innen fühlen sich im Recht, das Stalking passt in ihr konstruiertes Weltbild. Dritte manipulieren sie häufig in ihrem Sinne. Stalking ist im deutschen Gesetzbuch ein Straftatbestand.
Mobbing
Mobbing beschreibt das systematische Anfeinden, regelmäßige Schikanieren, wiederholte Verletzen von einzelnen Personen innerhalb von Gruppen. Hierbei kommt es zu einem Ungleichgewicht zwischen den Parteien und häufig zu einer Eskalation. Beispiele für Mobbinghandlungen sind: die Zuweisung unsinniger Aufgaben und damit Angriffe auf die Arbeitsleistung; allgemeine Demütigungen und unangemessene Kritik; Verbreitung falscher Behauptungen und Gerüchte; Verweigerung der Kommunikation und damit der sozialen Integration am Arbeitsplatz. Mobbing kann in der Familie ebenso erfolgen wie in der Universität, im Verein, in Nachbarschaften, in einflussreichen sozialen Gruppen oder im Internet (Cyber-Mobbing).
Gendergerechte Sprache#
Alle ansprechen, alle zeigen, alle meinen.
Liebe Angehörige der BURG,
endlich ist es soweit! Die Handreichungen für gendergerechte Sprache sowie gender- und diversitygerechte Visualisierung sind fertiggestellt. Alle ansprechen, alle zeigen, alle meinen. Die präzise Verwendung von Sprache und Bildbotschaften ist für uns alle wichtig. Bei der Repräsentation der Hochschule nach außen und innen erhalten Sie Informationen und Anregungen, um Sprachgebrauch und Bildsprache bewusst einsetzen zu können.
Die Handreichungen in Heftform plus eine Übersicht als A4-Abstract sind als PDF-Datei hier abrufbar. Eine gedruckte Version wird ab Mitte Ausgust zur Verfügung stehen.
Gestaltet wurden die Handreichungen von den Studentinnen Hannah Englisch (Layout) und Clara Girke (Illustration) aus dem Studiengang Kommunikationsdesign. Vielen Dank auch an die zahlreichen anderen Mitwirkenden, mit deren Unterstützung wir die Kommunikation unserer Hochschule nun um diesen wichtigen Baustein erweitern.
Wort- und Bildsprache befinden sich im ständigen Wandel. Wir freuen uns deshalb über Anregungen und Vorschläge zur zukünftigen Weiterentwicklung.
Mit herzlichen Grüßen,
Ihre Gleichstellungsbeauftragten
Die Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle legt Wert darauf, dass innerhalb des Hochschullebens keine Person aufgrund des Geschlechts, der ethnischen oder sozialen Herkunft, des Alters, einer Behinderung, der sexuellen Orientierung, der Religion oder Weltanschauung benachteiligt wird.
Die BURG fördert eine Kultur des Hinsehens, die auf einem respektvollen Umgang miteinander basiert. Am Arbeits- und Studienplatz werden auf Fairness, Gleichbehandlung, wertschätzende Kommunikation und partnerschaftliches Verhalten aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Studentinnen und Studenten in der Kooperation, aber auch bei der Behandlung von Konflikten Wert gelegt.
Der Senat der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle hat in seiner Sitzung vom 27.04.2016 die „Richtlinie zum Schutz vor Benachteiligungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)“ verabschiedet. Die Veröffentlichung erfolgte am 10. Mai 2016 im Amtsblatt der Hochschule.
Mit dieser Richtlinie wird eine Voraussetzung geschaffen, um Diskriminierung, Belästigung und Gewalt, Stalking und Mobbing vorzubeugen und im Konfliktfall klare Verhaltensabläufe sowie Sanktionsmöglichkeiten von Verstößen aufzuzeigen. Die Richtlinie dient dem Abbau und der Prävention von Diskriminierung jeglicher Art.
Anlaufstellen
Um Verstöße gegen die Gleichbehandlung zu melden, Hilfe zu erhalten oder ein Beschwerdeverfahren einzuleiten, können sich Betroffene nach § 5 der Richtlinie an folgende Stellen wenden:
- Hochschulleitung
- Dekaninnen und Dekane
- Vorgesetzte
- Personalrat
- Gleichstellungsbeauftragte
- Schwerbehindertenvertretung
- Studierendenrat
- Psychologische Beratung
Kommission zum Schutz vor Benachteiligung
Die Kommission zum Schutz vor Benachteiligung wurde vom Senat der Hochschule zur Behandlung von Beschwerdeverfahren nach § 6 der Richtlinie eingerichtet.
Ihr gehören an:
- Prof. Karsten Födinger, Fachbereich Kunst
- Claudia Kokot, Verwaltung
- Agnes Wrobel, Stellvertretung der sonstigen Mitarbeiter*innen
- Prof. Martin Neubert, Fachbereich Kunst
- Prof. Rita Rentzsch, Stellvertretrung Fachbereich Design
- Prof. Andrea Tinnes, Fachbereich Design
- Trami Ngyuen, Studentisches Mitglied Fachbereich Kunst
Wer sich entschließt, mit Kind zu studieren, oder während des Studiums schwanger wird, muss sich mit den unterschiedlichsten Fragen und Möglichkeiten auseinandersetzen, um einerseits sich selbst und den familiären Anforderungen gerecht zu werden und andererseits erfolgreich weiter studieren zu können.
Die Vereinbarkeit von Studium, Kind und Existenzsicherung erfordert dabei ein hohes Maß an Organisationsgeschick, Energie und Flexibilität.
Diese Seite soll für Studierende mit Kindern als ein erster Wegweiser dienen. Sie soll helfen, die richtigen Ansprechpartner*innen und Adressen schnell zu finden und Ihnen einen Überblick über Hilfs- und Unterstützungsangebote sowie weitere Informationsmöglichkeiten aufzeigen.
Wir möchten allen studierenden Eltern, besonders auch den Alleinerziehenden unter Ihnen, Mut machen, sich der Herausforderung – Studium und Kind – zu stellen. Es ist wichtig, dass Studierende mit Kind sich ihrer Situation, die sich von der Lebenssituation anderer Studierender unterscheidet, bewusst werden und alle Möglichkeiten ausschöpfen, um den Studienalltag positiv gestalten und mit Erfolg bewältigen zu können. Die Gleichstellungskommission der BURG möchte Ihnen hierbei zur Seite stehen.
Zuständigkeiten an der BURG
Für Fragen, erste Hilfestellung und grundlegende Informationen stehen Ihnen die Gleichstellungsbeauftragte Ihres Fachbereichs, die zentrale Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertretung zur Seite.
Auch das Beratungsangebot des Studierendensekretariats können Sie nutzen.
Spiel-, Still- und Wickelmöglichkeiten an der BURG
Derzeit sind die räumlichen Möglichkeiten an der BURG noch begrenzt. Wir bemühen uns aber, diese Situation in Zukunft zu verändern. Derzeit gibt es folgende Räume:
- Bibliothek: Wickeltisch auf den Toiletten
- Kunst-Campus: Still- und Wickelraum Sekretariat des Dekanats
Teilzeitstudium
Es besteht die Möglichkeit, in ein Teilzeitstudium an der BURG zu wechseln. Wir bitten Sie hierfür, zunächst mit der zuständigen Studienfachkoordination zu sprechen oder sich an das Dezernat für studentische und akademische Angelegenheiten zu wenden.
Mehr Infos
Mutterschutzgesetz an der BURG
Zum 1.1.2018 ist das neue Mutterschutzgesetz in Kraft getreten. Bislang waren Studentinnen nicht in den Geltungsbereich dieses Gesetzes einbezogen. Mit Beginn des Jahres 2018 genießen auch Sie besonderen Schutz während einer Schwangerschaft und in der Stillzeit. Hierzu gehört neben dem Anspruch auf Schutzzeiten (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung) auch die Möglichkeit zum Nachteilsausgleich, wenn Prüfungen in diesen Zeitraum fallen.
Damit Sie diesen Schutz und die damit verbundenen Regelungen in Anspruch nehmen können, ist es notwendig, dass Sie die Schwangerschaft bzw. Stillzeit gegenüber der Hochschule anzeigen (§15 MuSchuG). Hierzu können wir Sie nicht verpflichten. Wir empfehlen es Ihnen jedoch, um Sie rechtzeitig über Ihre besonderen Rechte in Schwangerschaft und Stillzeit aufklären und vor etwaigen Gefährdungen schützen zu können. Hier würde ich schon einfügen, wo die Schwangerschaft angezeigt werden kann oder sollte. Studiendezernat?
Worum geht es?
Schwangere und stillende Studentinnen haben einen Anspruch auf präventiven Schutz im Rahmen ihres Studiums, bei dem es um eine verantwortungsvolle Interessenabwägung zwischen dem Wohl des Kindes und der Selbstbestimmung der Frau geht. Die Hochschule steht in der Verantwortung, den betroffenen Studierenden ein Umfeld zu bieten, das es ermöglicht, das Studium möglichst wenig eingeschränkt fortzuführen und Nachteile auszugleichen. Gleichzeitig trägt die Hochschule Sorge dafür, dass Schutzstandards z.B. bei unverantwortbaren Gefährdungen eingehalten werden.
Verfahrensablauf
Erste Anlaufstelle für Studierende, die sich zum Thema Mutterschutz nach den neuen gesetzlichen Grundlagen und zum Thema Studieren mit Kind informieren und beraten lassen möchten, ist die Studienberatung des Studiendezernats (verlinken), hier insbesondere das Immatriakulationsamt und das Prüfungsamt (Frau Stolte). Hier können Sie auch ihre erste Fragen zur Organisation des Studiums im Mutterschutz, in der Elternzeit und mit Kind(ern) stellen.
Wenn Sie als schwangere oder stillende Studentin ihre Mutterschutzrechte wahrnehmen wollen, bedarf es der Anmeldung beim Immatrikulationsamt. Als Nachweis der Schwangerschaft reicht eine Kopie des Mutterpasses oder äquivalente Dokumente, die den Geburtstermin benennen. Falls das Kind schon da ist, gilt auch die Geburtsurkunde.
Nach Anmeldung der Schwangerschaft und Stillzeit haben Sie den vollen Anspruch auf die Mutterschutzrechte. Dazu gehören Nachteilsausgleiche im Studienablauf und der aktive Schutz vor Gefährdung in den Werkstätten und Ateliers.
Falls Sie sich unsicher sind über das beste Vorgehen, können Sie sich auch immer im Vorfeld vertrauensvoll an die unterschiedlichen Vertreter*innen der Gleichstellung wenden.
Gesetz
Mutterschutzgesetz (MuSchuG)
Weiterführende Infos
Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Leitfaden zum Mutterschutz
Sozialdarlehen des Sturas der BURG
Der Stura hat die Möglichkeit, Sie im Bedarfsfall mit einem Sozialdarlehen zu unterstützen. Die Maximalhöhe eines Darlehens beträgt 700 Euro und der Kredit muss nach spätestens 12 Monaten getilgt sein. Die erste Rate des Darlehens muss spätestens drei Monate nach Gelderhalt zurückgezahlt werden.
Weitere Infos, Kontaktdaten und das Dwohnload-Formular finden Sie hier.
Psychosoziale Beratung
Derzeit gibt es keine gesonderte psychologische Beratung der BURG. Der Diplompsychologe Herr Jeschke kann Sie gerne im Bedarfsfall beraten. Genauere Informationen finden Sie hier:
Falls Sie lieber mit einer nicht-männliche Vertrauensperson sprechen möchten, schreiben Sie uns oder dem Stura eine E-Mail und wir schauen, wie wir Sie unterstützen und ggf. weitervermitteln können.
BURG-Kita
Die BURG-Kita hält 15 Krippenplätze für Kinder von 0-3 Jahre und 35 Kindergartenplätze für Kinder von 3-6 Jahren bereit. Eine Anmeldung auf einen Platz kann jederzeit über die unten genannten Kontaktdaten erfolgen.
Bitte beachten Sie: Eine Anmeldung auf einen Kita-Platz ist erst nach Geburt des Kindes möglich.
Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie hier.
Ergänzende Betreuungsangebote der BURG
Derzeit wird an einem ergänzenden Betreuungsangebote für zeitintensive Studienphasen gearbeitet, das Sie außerhalb der Schließzeiten der regulären Einrichtungen unterstützen kann. Neuigkeiten hierzu werden an dieser Stelle bekannt gegeben.
Leistungen des Studentenwerks
Das Studentenwerk in Halle bietet Studierenden mit Kind ein umfangreiches Beratungs- und Unterstützungsangebot:
Hilfen des Studentenwerks
Das Studentenwerk Halle bietet Studierenden ein Studienabschlussdarlehen (monatlich maximal 735€, bis zu 12 Monate vor Studienende), sowie Buchbeihilfen (Zuschuss für Bücher, maximal 50€ pro Semester; finanzielle Beihilfe für studienbedingten Zusatzbedarf). Neben den unten genannten Hilfen kann bei Ausbildungsförderung mit dem BAföG ein Kinderbetreuungszuschlag in Anspruch genommen werden.
Begrüßungsgeld für neugeborene Studierendenkinder
Das Studentenwerk Halle zahlt neugeborenen Kindern von Studierenden ein Begrüßungsgeld in Höhe von 100€. Voraussetzung dafür ist, dass der studierende Elternteil den Semesterbeitrag entrichtet hat. Der Antrag ist innerhalb von sechs Monaten nach Geburt des Kindes zu stellen und dem Antrag ist die Kopie der Geburtsurkunde sowie eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung beizufügen.
Kostenfreier Kinderteller
Für die Kinder studentischer Eltern bietet das Studentenwerk einen kostenfreien Kinderteller in den Mensen an. Zur Beantragung ist das entsprechende Antragsformular auszufüllen und zusammen mit einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung und einer Kopie der Geburtsurkunde einzureichen. Mit Erhalt eines Kindertellerausweises kann das Kind kostenfrei in jeder Mensa des Studentenwerks mitessen, sofern ein Elternteil des Kindes ein Mittagessen in Anspruch nimmt.
Freitischessen für Eltern
Für bedürftige Studierende gibt es die Möglichkeit für ein kostenloses Mittagessen im Wert von 1,90€. Die Beantragung sollte persönlich erfolgen: neben dem ausgefüllten Antrag bedarf es einer Immatrikulationsbescheinigung, Kontoauszügen und gegebenenfalls des Mietvertrags und eines Nachweises über erreichte Studienfortschritte.
Sozialberatung und Infos zu Jobcenter-Leistungen
Hier finden Sie Antworten auf Fragen wie:
- Welche finanziellen Hilfen gibt es während der Schwangerschaft, bei einer Beurlaubung oder nach der Wiederaufnahme des Studiums?
- Wann sollte ein Urlaubssemester beantragt werden?
- Wie wird die Kinderbetreuung organisiert?
- Welche Ansprechpartner*innen können mich beraten? Mehr Infos
Weitere Informationen und Unterstützungen in Halle
Informationsseite der Martin-Luther-Universität
Hier finden Sie zahlreiche Links und Informationen zum Thema Studieren mit Kind/mit Betreuungsaufgaben.
Informationen der Stadt Halle
Dienstleistungszentrum Familie in Halle
Das Dienstleistungszentrum ist für Leistungen für Familien mit Wohnsitz in Halle verantwortlich. Diese Familienleistungen umfassen: Ausbildungsförderung, Bundeselterngeld, Unterstützung bei der Suche nach einem Kita-Platz, Unterhaltsvorschuss, Kostenübernahme für Kitas und Horte.
Sprechzeiten Familienleistungen: Di, 13 - 18 Uhr, Do, 8 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr Mehr Infos
Initiative Huckepack - Betreute Arbeitszeit in Halle
Huckepack ist eine Initiative von Eltern mit dem Ziel, die Betreuung der Kinder mit eigener Arbeitszeit zu verbinden. Das Huckepack hat montags bis donnerstags von 9.00 bis 14.00 Uhr geöffnet: bis 12.00 Uhr können die Eltern im Arbeitsbereich an ihrer Haus-, Abschlussarbeit oder sonstigem arbeiten, während ihre Kinder im Nebenraum betreut werden. Anschließend kann gemeinsam gegessen werden. Adresse: Räumlichkeiten der Evangeliumsgemeinde Halle, Glauchaerstr. 77, 06110 Halle (Saale).
Infos zu anerkannten Härtefällen für Studierenden mit Kind(ern)
Das Jobcenter übernimmt bei Bedarf Regelleistungen und Kosten der Unterkunft (während Beurlaubungen), Mehrbedarf für Schwangere und Alleinerziehende, Sozialgeld für Kinder von Studierenden und die Gewährung eines Darlehens in besonderen Härtefällen für den Studienabschluss. Mehr Infos
Studieren mit Kind im Ausland
Eine besondere Herausforderung ist das Studieren mit Kind im Ausland. Eine Übersicht zum Auslandsstudium bietet der DAAD. Dort gibt es auch Information für eine finanzielle Unterstützung beim Auslandsaufenthalt während des Studiums.
Weitere Information sind auf der Seite auslandsstudium-mit-kind.de. zu finden. Hier stehen neben Erfahrungsberichten von anderen studentischen Eltern auch zahlreiche Infos rund ums Studieren mit Kind im Ausland.
Mawista-Stipendium: Auslandsstudium mit Kind
Das Mawista-Stipendienprogramm unterstützt Studierende im Ausland mit Kind. Bewerbungen können bis zum 15.01. eines Jahres eingereicht werden.
Auswahl von weiteren Anlauf- und Beratungsmöglichkeiten
Selbsthilfeseite von Studis für Studis
Auf der Seite „http://www.studieren-mit-kind.org/“ ist ein vielfältiges Informationsangebot zu allen Fragen rund um Familiengründung, Schwangerschaft und Betreuungsarbeit im Studium zu finden. Darunter Information zu Elterngeld, Bafög, Elternzeit, Zeit- und Karriereplanung und Tipps und Tricks von anderen Studierenden mit Kind.
- Hilfetelefon Schwangere in Not – anonym & sicher Tel: 0800 40 40 020
- Homepage: www.geburt-vertraulich.de
- Hebammengemeinschaft in Halle
- ProFamilia
- Regionalverband der AWO
- Regionalverband der Caritas
- Regionalverband des DRK
- IRIS-Regenbogenzentrum
Beratungsstellen außerhalb der BURG / Counseling centers outside the BURG (Auswahl/Selection)
DAS HILFETELEFON – BERATUNG UND HILFE FÜR FRAUEN / The Help Line - Advice and Help for Women
Das Hilfetelefon bietet für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben, ein 24-Stunden-Beratungsangebot für Anrufe aus ganz Deutschland. Die telefonische Beratung erfolgt kostenfrei, vertraulich, anonym, mehrsprachig (17 Sprachen) und barrierefrei. Ebenso gibt es die Möglichkeit zur E-Mail-Beratung (nur in deutscher Sprache, Antwort innerhalb von 24h) sowie zur Beratung via Sofort-Chat (von 12:00-20:00 Uhr, nur in deutscher Sprache) oder Termin-Chat (nur in deutscher Sprache).
The help hotline offers women who have experienced or are still experiencing violence a 24-hour counseling service for calls from all over Germany. Telephone counseling is free of charge, confidential, anonymous, multilingual (17 languages) and barrier-free. There is also the option of e-mail counseling (only in German, response within 24h) as well as counseling via instant chat (from 12:00-20:00, only in German) or appointment chat (only in German
T: 08000 116 016
www.hilfetelefon.de
WILDWASSER HALLE E.V.
Im Mittelpunkt der Arbeit des Vereins stehen Kinder und Frauen, die sexualisierte Gewalt erleben oder erlebt haben. Die Beratung richtet sich auch an familiäre und private Bezugspersonen von Betroffenen und professionelle Helfer*innen. Neben einem breiten Beratungsangebot bietet Wildwasser auch Fortbildung- und Präventionsprogramme an.
The focus of the work if this association is on children and women who experience or have experienced sexualized violence. The counseling is also aimed at family and private caregivers of those affected and professional helpers. In addition to a broad range of counseling services, Wildwasser also offers training and prevention programs.
Große Steinstraße 61-62 06108 Halle (Saale)
T 0345 5230 028
ed.enilno-t@ellah-ressawdliw
www.wildwasser-halle.de
ANTIDISKRIMINIERUNGSSTELLE SACHSEN-ANHALT / Antidiscrimination Office Saxony-Anhalt
Die Antidiskriminierungsstelle Sachsen-Anhalt bietet Beratung für Menschen an, die Diskriminierung aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Identität erfahren.
The Anti-Discrimination Agency of Saxony-Anhalt offers counseling for people who experience discrimination on the basis of their ethnic origin, gender, religion or ideology, disability, age or sexual identity.
Große Steinstraße 75, 06108 Halle (Saale)
T 0345-22580203, T 0176-20443395
ed.tfnukuz-ehorf-wj@elletssgnureinimirksiditna
http://antidiskriminierungsstelle-sachsen-anhalt.de/
ENTKNOTEN – BERATUNGSSTELLE GEGEN ALLTAGSRASSISMUS UND DISKRIMINIERUNG / Counselling Centre against Everyday Racism and Discrimination
Entknoten berät und unterstützt im Fall von Alltagsrassismus und rassistischer Diskriminierung. Die Beratung erfolgt unabhängig, vertraulich, kostenlos und auf Wunsch anonym. Das Beratungsteam berät in Deutsch, Englisch und Farsi. Bei Bedarf können Sprachmittler*innen organisiert werden. Das Büro ist weitestgehend barrierefrei zugänglich.
Entknoten provides advice and support in cases of everyday racism and racist discrimination. The counseling is independent, confidential, free of charge and anonymous upon request. The counseling team advises in German, English and Farsi. If necessary, language mediators can be organized. The office is accessible to the greatest possible extent without barriers.
LAMSA e.V.
Große Ulrichstr. 25, 06108 Halle (Saale)
Telefon: 0391 9907 8887
ed.asmal@netonktne
www.alltagsrassismus-entknoten.de
ZENTRALE MELDESTELLE FÜR DIE REGISTRIERUNG VON DISKRIMINIERUNG UND GEWALT GEGEN LSBTIQ* IN SACHSEN-ANHALT (DiMSA) / Central Reporting Office for the Registration of Discrimination and Violence against LGBTIQ* in Saxony-Anhalt (DiMSA)
Die Zentrale Meldestelle für die Registrierung von Diskriminierung und Gewalt gegen Lesben, Schwule, Bi-, Trans*- und intergeschlechtliche sowie queere Menschen (LSBTIQ*) in Sachsen-Anhalt (DiMSA) sammelt und dokumentiert alle Diskriminierungs- und Gewaltvorfälle, die sich gegen queere jugendliche und erwachsene Frauen, Männer, Trans* und intergeschlechtliche Menschen richten.
The Central Reporting Office for the Registration of Discrimination and Violence against Lesbian, Gay, Bisexual, Trans*, Intersex and Queer People (LSBTIQ*) in Saxony-Anhalt (DiMSA) collects and documents all incidents of discrimination and violence directed against queer adolescent and adult women, men, trans* and intersex people.
BEGEGNUNGS- UND BERATUNGS-ZENTRUM „LEBENSART“ E.V. / Encounter and Counseling Center "lebensart" e.V. (BBZ)
Das Begegnungs- und Beratungs-Zentrum "lebensart" e.V. (kurz: BBZ) berät vertraulich zu Fragen rund um die geschlechtlich-sexuelle Identität. Es bietet Unterstützung für nicht-heterosexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen und deren Angehörige.
The Begegnungs- und Beratungs-Zentrum "lebensart" e.V. (BBZ for short) provides confidential advice on issues relating to gender-sexual identity. It offers support for non-heterosexual, transgender and intersex people and their relatives.
Beesener Str. 6, 06110 Halle (Saale)
Telefon: 0345-2023385
ed.trasnebel-zbb@gnutareb
https://www.bbz-lebensart.de/CMS2021/
MOBILE OPFERBERATUNG – UNTERSTÜTZUNG FÜR BETROFFENE RECHTER, RASSISTISCHER UND ANTISEMITISCHER GEWALT/ Mobile Victim Counselling – Support for Victims of right-wing, racist and anti-semitic violence
Die Mobile Opferberatung berät und unterstützt Betroffene und deren soziales Umfeld nach einem rechten, rassistischen, antisemitischen, sozialdarwinistischen oder LSBTTIQ*-feindlichen Angriff. Die Beratung erfolgt unabhängig und parteilich, kostenlos und auf Wunsch anonym. Sie findet in den Räumlichkeiten der Mobilen Opferberatung, aufsuchend vor Ort oder online statt.
The mobile victim counselling counsels and supports victims and their social environment after a right-wing, racist, anti-Semitic, social Darwinist or LGBTTIQ*-hostile attack. The counselling is independent, free of charge and anonymous upon request. It takes place on the premises of the Mobile Victim Counselling Service, on-site or online.
Landsbergerstr. 1
06112 Halle (Saale)
Telefon: 0345-2267100
ed.ve-rednanietim@deus.gnutarebrefpo
https://www.mobile-opferberatung.de/
PSYCHOSOZIALES ZENTRUM FÜR MIGRANTINNEN UND MIGRANTEN (PSZ)/ PSYCHOSOCIAL CENTRE FOR MIGRANTS (PSC)
Das Psychosoziale Zentrum für Migrantinnen und Migranten in Sachsen-Anhalt (PSZ) bietet psychologische Beratung, Therapie, psychosoziale Gruppen sowie begleitende Sozialberatung an. Die Angebote sind für Klientinnen und Klienten kostenlos und können unabhängig vom Aufenthaltsstatus in Anspruch genommen werden. Bei Bedarf kann kostenlos ein(e) Dolmetscher(in) hinzugezogen werden. Alle Gespräche werden streng vertraulich behandelt.
The Psychosocial Centre for Migrants in Saxony-Anhalt (PSZ) offers psychological counselling, therapy, psychosocial groups and accompanying social counselling. The services are free of charge for clients and can be used regardless of their residence status. If necessary, an interpreter can be called in free of charge. All conversations are treated as strictly confidential.
Charlottenstr. 7
06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345-2125768
ed.tlahna-neshcas-zsp@tkatnok
https://www.psz-sachsen-anhalt.de/
SCHWULES ÜBERFALLTELEFON/ GAY ASSAULT PHONE
Das Schwule Überfalltelefon in Magdeburg besteht seit 1997 und bietet Opfern und Zeugen von homo- und transfeindlichen Übergriffen aller Art (z.B. Beleidigung, Herabwürdigung, Diskriminierung, Mobbing, Erpressung, Raub, körperliche und psychische Gewalt sowie Sachbeschädigungen) Hilfe und Beratung an. Auch lesbische Frauen, bisexuelle Menschen sowie trans* und inter* Personen können sich an das Überfalltelefon wenden. Die Beratung ist vertraulich und bei Bedarf auch anonym. Sie kann telefonisch oder nach Voranmeldung auch persönlich stattfinden und ist immer polizeiunabhängig.
The gay assault hotline in Magdeburg has existed since 1997 and offers help and counselling to victims and witnesses of homophobic and trans-hostile assaults of all kinds (e.g. insults, belittling, discrimination, bullying, blackmail, robbery, physical and psychological violence as well as damage to property). Lesbian women, bisexual people as well as trans* and inter* people can also contact the assault hotline. Counselling is confidential and, if necessary, anonymous. It can take place by telephone or in person by appointment and is always independent of the police.
Schäfferstr. 16
39112 Magdeburg
Telefon: 0391-19228
https://lsvd-lsa.de/support/
ed.dvsl@tlahna-neshcas.teus
TRANS INTER AKTIV E.V. MITTELDEUTSCHLAND/ TRANS INTER AKTIV E.V. CENTRAL GERMANY
Der Verein setzt sich für die Belange und Bedürfnisse trangsgeschlechtlicher, intergeschlechtlicher und nicht binär verorteter Menschen ein. Er bietet Unterstützung für Betroffene, Angehörige und Partner*innen bei zwischenmenschlichen Konflikten im Zusammenhang mit der geschlechtlichen Identität, bei Fragen zu medizinischen oder rechtlichen Dingen, wie Operationen oder Vornamensänderung und vermittelt Kontakte zu anderen trans, inter und nicht binären Menschen. Die Unterstützung erfolgt durch ausgebildete Peer-Berater*innen. Die Beratung ist kostenlos. Beratung kann per Email und telefonisch erfolgen.
The association is committed to the concerns and needs of transgender, intergender and non-binary people. It offers support for affected persons, relatives and partners in interpersonal conflicts in connection with gender identity, in questions about medical or legal matters, such as operations or name changes, and arranges contacts with other trans, inter and non-binary people. The support is provided by trained peer counsellors. Counselling is free of charge. Counselling is available by email and telephone.
Lessingstraße 4
08058 Zwickau
Telefon: 0375 81998950
gro.vitka-retni-snart@gnutareb
https://www.trans-inter-aktiv.org/
NOA - NUMMER OHNE ANRUF / NoA - "Number without a Call"
NoA verfolgt das Ziel, den Abbau von Belästigung im Alltag voranzubringen. Dabei sollen einerseits Betroffene in ihrer Selbstbestimmtheit bestärkt werden, andererseits sollen Personen lernen, nach den Grenzen anderer Menschen zu fragen und diese zu respektieren. Die Idee dahinter ist einfach: Wenn eine Person euren Namen wissen möchte, ihr ihn aber nicht verraten wollt, könnt ihr euch als "Noa" vorstellen. Will die Person auch noch eure Nummer haben, dann könnt ihr ihr diese Nummer geben: 0157 53024990.
Nimmt der- oder diejenige dann später über die Nummer Kontakt auf, erhält er oder sie von NoA eine automatisch generierte Antwort. Darin wird erklärt, dass sich das Gegenüber in der Situation unwohl gefühlt hat. Und über einen Link kann die Person erfahren, wie sie es in Zukunft vermeiden kann, andere Menschen in unangenehme Situationen zu bringen.
NoA pursues the goal of reducing harassment in everyday life. The idea behind it is simple: If a person wants to know your name but you don't want to reveal it, you can introduce yourself as "Noa. If the person also wants to have your number, you can give them this number: 0157 53024990.
If the person then contacts you later via this number, he or she will receive an automatically generated reply from NoA. This explains that the other person felt uncomfortable in the situation. And via a link, the person can then learn how to avoid putting other people in uncomfortable situations in the future.
NIGHTLINE
Die Nightline Halle ist eine Initiative Studierenden für Studierende. Prüfungsängste, Streit mit deinen Liebsten oder Stress in der Wohngemeinschaft, was auch immer dich beschäftigt - das Zuhörtelefon ist immer für dich da. Die Gespräche bleiben anonym und werden absolut vertraulich behandelt. Die Anrufe sind kostenlos. Die Nightline ist erreichbar zu den Gesprächszeiten am Montag und Sonntag von jeweils 20 bis 24 Uhr unter der Telefonnummer 0152 251 323 65.
The Nightline Halle is an initiative by students for students. Exam nerves, fights with your loved ones or stress in your flat-sharing community, whatever is bothering you - the telephone help line is always there for you. The calls remain anonymous and are treated with absolute confidentiality. The calls are free of charge also. The Nightline can be reached at the call times on Monday and Sunday from 8 p.m. to midnight on 0152 251 323 65.
Weitere Informationen
Meldung eines Vorfalls#
Fragebogen zu Fällen von Machtmissbrauch, Diskriminierung und sexualisierten Übergriffen an der BURG
Mit diesem Fragenbogen können Sie Fälle von Machtmissbrauch, Diskriminierung, sexualisierten Übergriffen oder ähnlichen Fällen an der BURG melden. Die Gleichstellung geht mit Ihren Angaben sorgsam und vertraulich um und wird mit Ihnen, sofern Sie entsprechende Daten angeben, Kontakt aufnehmen. Sollte die von Ihnen benannte Problematik nicht die Gleichstellung, sondern die Kommission zum Schutz vor Benachteiligung betreffen, würden wir sie mit dieser Kommission in Verbindung bringen.
Unter Gleichstellung/Aufgaben finden Sie Hinweise zu verschiedenen Diskriminierungsformen.